Was ist das genau? Braucht man das wirklich? Was sollte und was kann darin geregelt sein? Wie sollte es formuliert werden? Eine spezialisierte Anwältin vermittelt Ihnen einen Leitfaden, um zu entscheiden, was Sie wie regeln möchten. Der Gesetzgeber hat 2009 die Patientenverfügung in das BGB aufgenommen, der Bundesgerichtshof hat 2010 eine Grundsatzentscheidung gefällt, die letztlich die Bedeutung der Patientenverfügung nochmals deutlich verstärkte. 2016 hat der BGH ganz klare Voraussetzungen an die Wirksamkeit/Umsetzbarkeit einer Patientenverfügung formuliert. Dies gilt es, zu beachten. Darauf wird hier ganz konkret eingegangen.
Bitte mitbringen: Schreibutensilien.
Dieser Kurs findet wenn möglich in Präsenz statt und wenn nötig online. Falls der Kurs online stattfindet, erhalten Sie den Zugangslink zur Veranstaltung per E-Mail spätestens einen Tag vor dem Kurstermin.
Bitte wählen Sie sich zu den Kursterminen pünktlich ein, sodass sich der Start für alle Teilnehmenden nicht verzögert.
Technische Voraussetzungen:
Sie benötigen für die Teilnahme folgendes:
• einen PC/Laptop/Notebook (ggf. Tablet)
• eine stabile und störungsfreie Internet-Verbindung
• funktionierende Lautsprecher
• ein funktionierendes Mikrofon und eine Webcam (beides meist im Laptop/Notebook eingebaut)
• eine aktuelle Browserversion (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome, MS Edge,...)