Patientenverfügung, General- und Vorsorgevollmacht Wie regele ich das für mich?
Der Gesetzgeber hat 2009 die Patientenverfügung in das BGB aufgenommen, der Bundesgerichtshof hat 2010 und 2016 wichtige Entscheidungen zur Patientenverfügung getroffen. Seit 2023 gilt nun auch das zeitlich beschränkte Ehegattenvertretungsrecht in Notsituationen. Braucht man wirklich eine Patientenverfügung und eine General- und Vorsorgevollmacht? Worauf muss bei Formulierung und Inhalt geachtet werden? Eine spezialisierte Anwältin vermittelt Ihnen einen Leitfaden, um zu entscheiden, was Sie wie regeln möchten.
Bitte mitbringen: Schreibutensilien.
Status: Plätze frei
Kursnr.: 262-13101
Beginn: Mi., 25.11.2026, 18:30 - 20:45 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Robert-Bosch-Gymnasium; R 204, 1.OG.
Gebühr: 17,00 €
Dozent(en):
Lucia Motte
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Datum:
25.11.2026
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Uhrzeit:
18:30 - 20:45 Uhr
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Wo:
Hasenbergstr. 16/2,
Robert-Bosch-Gymnasium; R 204, 1.OG.
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